Lesotho’s Foreign Minister Tsekoa visits Diplomatic Academy of Vienna

Lesotho's Foreign Minister Tsekoa visits the DA; DA
In the course of the official visit of King Letsie III to the Austrian President, Lesotho’s Minister of Foreign Affairs Mohlabi Kenneth Tsekoa visited the Diplomatic Academy of Vienna (DA) today.
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"Die Presse" Scholarship for ETIA

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On 9 April, the „Die Presse“ scholarship for the ETIA Programme was presented to Wolfgang Otter at the Diplomatic Academy of Vienna.
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Teilnahme an Messen 2013

MesseTeam
20. Juni: UniSuccess13, Wien 14. November: Career Calling, Wien
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FREQUENTLY ASKED QUESTIONS

Postgraduale Programme

Gibt es Pflichtkurse, die in anderen Sprachen als in Englisch unterrichtet werden?

Alle Pflichtkurse des MAIS und ETIA werden auf Englisch abgehalten. Einige der Wahllehrveranstaltungen werden auf Französisch und Deutsch angeboten. Die meisten Lehrveranstaltungen des Diplomlehrgangs finden auf Englisch statt; es gibt  aber auch ein paar Pflichtkurse, die auf Deutsch und Französisch abgehalten werden.

Kann ich direkt in das zweite Jahr des MAIS einsteigen, wenn ich Politikwissenschaften oder Internationale Beziehungen studiert habe?

Ein Studium der Politikwissenschaft oder Internationaler Beziehungen reicht nicht aus um das erste MAIS Jahr zu überspringen und direkt in das zweite MAIS Jahr einzusteigen. Notwendige Kriterien um ins zweite MAIS Jahr direkt einzusteigen:

  • postgraduale Universitätsausbildung im Laufe derer mindestens 60 ECTS Punkte erworben wurden. Außerdem müssen im Rahmen dieser postgradualen Ausbildung folgende Studienbereiche behandelt werden:  Politikwissenschaft, Internationale Beziehungen, Internationales und Europarecht, Internationale Wirtschaft und Geschichte.
  • AbsolventInnen, die Politikwissenschaft oder Internationale Beziehungen studiert haben, müssen nachweisen, dass sie die notwendigen Kenntnisse ALLER Studienfelder des ersten MAIS Jahres  (Politikwissenschaft, Internationale Beziehungen, Internationales und Europarecht, Internationale Wirtschaft und Geschichte) erworben haben. Dieser Nachweis ist beispielsweise durch Zeugnisse aus den fehlenden Studiengebieten zu erbringen.

Bewerbung

Kann ich den Nachweis meiner Englischkenntnisse (TOEFL, CPE, IELTS) nach der Bewerbungsfrist einreichen?

Ja, der Nachweis der Englischkenntnisse kann bis spätestens Ende März nachgereicht werden. Dies ist bereits im Rahmen der online Bewerbung bekannt zu geben.

In welchen Fällen ist ein Nachweis der Englischkenntnisse nicht notwendig?

Für folgende Gruppen ist ein Nachweis der Englischkenntnisse nicht notwendig

  • Personen, deren Muttersprache Englisch ist
  • Personen, die mehr als drei Jahre in einem englischsprachigen Land studiert haben
  • Personen, die ein Anglistikstudium abgeschlossen haben
Kann ich mein Universitätsdiplom nachreichen - für den Fall, dass ich mein Studium zum Zeitpunkt der Bewerbungsdeadline noch nicht abgeschlossen habe?

Ja, ein Nachreichen des Universitätsdiploms ist bis spätestens Ende Juli möglich. Im Rahmen der online Bewerbung ist das voraussichtliche Datum des Diplomerhalts anzugeben. Falls es eine unvorhersehbare Verzögerung bei der Verleihung des Universitätsdiploms trotz abgeschlossenen Studiums geben sollte, bitten wir Sie uns darüber zu informieren, damit wir Ihnen eine Fristverlängerung gewähren können.

Gibt es eine Aufnahmeprüfung?

Eine Aufnahmeprüfung ist nur für den Diplomlehrgang vorgesehen. MAIS und ETIA Studiernde werden auf der Basis der von ihnen eingereichten Dokumente ausgewählt.

Was ist zu tun wenn meine Dokumente nicht in englischer Sprache verfasst sind?

Offizielle Dokumente (z.B: Nachweis einer universitären Abschlußes, Notenauszüge etc.), die nicht in Englisch, Deutsch oder Französisch verfasst sind, müssen zusammen mit einer beglaubigten Übersetzung gesendet werden.

Finanzielle Unterstützung

Wer kann finanzielle Unterstützung (z.B. Stipendium oder „tuition waiver“ (teilweises Erlassen von Studiengebühren)) beantragen?

Personen, die sich für den Diplomlehrgang oder das MAIS Programme bewerben und das Stipendienbewerbungsformular vollständig ausgefüllt haben. Das Stipendienbewerbungsformular ist bis spätestens 15. März entweder per E-Mail ( ingrid.eidler@da-vienna.ac.at) oder per Post an die Diplomatische Akademie Wien zu senden. Stipendien und „tuition waivers“ werden auf der Basis der akademischen Leistungen und finanzieller Bedürftigkeit vergeben.

Personen, die sich für das ETIA Programm interessieren, haben die Möglichkeit sich für das Stipendium der Tageszeitung „Die Presse“ ( http://www.da-vienna.ac.at/de/programme/etia_programm) zu bewerben.

Auf welchen Wert belaufen sich Stipendien?

Die Höhe der Stipendien und “tuition waivers” (teilweises Erlassen der Studiengebühren) variiert. Meistens werden Stipendien und „tuition waivers“ in der Höhe von der Hälfte der Studiengebühren vergeben. Stipendien werden für ein Studienjahr vergeben. Stipendienanträge sind jährlich zu stellen.

Vergibt die Diplomatische Akademie Wien StudentInnenkredite?

In Kooperation mit Wüstenrot vergibt die Diplomatische Akademie Wien StudentInnenkredite in der Höhe von max. 10 000 € pro Jahr. Konditionen: max. 6% pro Jahr, variabel. Der Kredit wird an die Studierenden in zwei Raten ausbezahlt (z.B. EUR 4.000,-  +  EUR 6.000,-). Der Kredit ist zur Finanzierung des Diplomlehrgangs oder des zweiten MAISjahres vorgesehen. Die Gewährung eines Kredites wird geprüft und muss von der Direktion genehmigt werden. Die Rückerstattung des Kredits beginnt 18 Monate nach Kreditbeginn - Ausnahmen zu dieser Regelung sind nicht möglich. Die maximale Rückzahlungsperiode beläuft sich auf fünf Jahre mit einer monatlichen Rate von EUR 210,-(60 Monatszahlungen). Es besteht auch die Möglichkeit den Kredit ohne Zusatzkosten früher zurückzuzahlen.

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