Die gesetzliche Grundlage der Arbeit der Diplomatischen Akademie Wien bildet das „Diplomatische Akademie-Gesetz“ (DA-G).
Am 10. September 2021 trat die in BGBl. I Nr. 177/2021 kundgemachte und aktuell gültige Fassung in Kraft. Mit der Novelle erfolgte die ausdrückliche Klarstellung der Gleichwertigkeit der an der DA in Zusammenarbeit mit anerkannten in- und ausländischen Universitäten angebotenen Masterstudien im Sinne der Bologna-Architektur. Damit wurde sichergestellt, dass die Studienangebote der DA auch in Zukunft für Studierende aus der ganzen Welt attraktiv sind und die DA international wettbewerbsfähig bleibt.
Die Gesetzesnovelle bietet der DA die Möglichkeit, innovative neue Studienprogramme zu entwickeln. Ebenso wurde durch die Verankerung der Kultur als fünftem Aufgabengebiet der DA die Möglichkeit einer Schwerpunktsetzung in dem für Österreich besonders zukunftsfähigen Bereich der Kulturdiplomatie geschaffen.
„Die Diplomatische Akademie Wien hat damit alle Möglichkeiten, um auf die neuen Herausforderungen in den internationalen Beziehungen mit innovativen Lehrangeboten und als öffentliche Plattform für internationalen Dialog zu reagieren. Damit kann auch die österreichische Außenpolitik noch stärker von unserer Arbeit profitieren“, kommentierte der Direktor der Diplomatischen Akademie Wien, Botschafter Emil Brix, die Beschlussfassung der Novelle des DA-G im österreichischen Nationalrat am 8. Juli 2021.